Kosten & Konditionen

Psychotherapie - Paartherapie - Psychologische Beratung

Regelung für Terminabsagen

  • Kostenlose Absage: Termine können bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenlos abgesagt werden.
  • Kurzfristige Absagen: Bei Absagen, die weniger als 24 Stunden vor dem Termin erfolgen, wird der halbe Tarif in Rechnung gestellt.
  • Nichterscheinen ohne vorherige Absage: Wenn Sie ohne vorherige Absage nicht zum Termin erscheinen, wird der volle Tarif in Rechnung gestellt.

Deckung über die Grundversicherung

Bei Vorliegen einer diagnostizierbaren psychischen Erkrankung werden die Kosten durch die obligatorische Krankenversicherung gedeckt, sofern der Patient eine Verordnung von einem Arzt hat.
Hier gibt es zwei Anordnungsmodelle:
  • Reguläre Anordnung Diese Anordnung (Anordnungsschiene A) kann von Allgmeinpraktikern (Hausärzt:innen), von Psychiatern, und Psychosomatikern (SAPPM) verordnet werden. Eine Anordnung umfasst 15 Sitzungen.
  • Krisenintervention Diese Anordnung (Anordnungsschiene B) kann von allen Ärzten verordnet werden und umfasst 10 Sitzungen.
Bei Vorliegen einer Anordnung kann Psychotherapie im Sinne der Krankenversicherungsverordnung durchgeführt werden.
Wir rechnen hier mit dem offiziell vorgegenen Ansatz von CHF 154.80 pro Stunde ab.

Deckung über die Zusatzversicherung

Der Ansatz für Leistungen ohne Grunddeckung beträgt regulär CHF 180.- pro Stunde.
Teilweise werden Leistungen durch die Zusatzversicherung der Krankenkassen übernommen. Die Unterschiede zwischen den Kassen sind gross. Eine vorgängige individuelle Abklärung ist hier in jedem Fall vorzunehmen.
Seit der Änderung der Gesetzesgrundlage zum Anordnungsmodell (früher Delegationsmodell) gibt es Krankenkassen, die Psychotherapeuten oder Psychologen nur dann über die Zusatzversicherung bezahlen, wenn diese keine Zulassung bei der Grundversicherung beantragt haben (Vergabe einer ZSR-Nr).
Der Unterschied von Psycholog:innen und Psychotherapeut:innen liegt in der Weiterbildung. Nach einem Universitätsabschluss gibt es eine eidgenössisch anerkannte Weiterbildung zum Psychotherapeuten, die zur Abrechnung über die Grundversicherung der Krankenkasse berechtigt.

Selbstzahler:innen

Psychologische Beratung und Coaching werden mit CHF 170.- pro Stunde abgerechnet.
Paartherapie wird mit CHF 190.- pro Stunde abgerechnet.
Wir verstehen sehr gut, dass das Wort Selbstzahler:in im ersten Moment unfair klingt. Weshalb wird für die einen bezahlt, während andere selber bezahlen müssen?
Der grosse Unterschied liegt im Schweregrad: Kassenleistungen dürfen nur dann erbracht werden, wenn eine diagnostizierbare psychische Erkrankung vorliegt. Eine solche Diagnose findet Eingang in die Krankenversicherungsakte.
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