Der Ansatz für Leistungen ohne Grunddeckung beträgt regulär CHF 180.- pro Stunde.
Teilweise werden Leistungen durch die Zusatzversicherung der Krankenkassen übernommen. Die Unterschiede zwischen den Kassen sind gross. Eine vorgängige individuelle Abklärung ist hier in jedem Fall vorzunehmen.
Seit der Änderung der Gesetzesgrundlage zum Anordnungsmodell (früher Delegationsmodell) gibt es Krankenkassen, die Psychotherapeuten oder Psychologen nur dann über die Zusatzversicherung bezahlen, wenn diese keine Zulassung bei der Grundversicherung beantragt haben (Vergabe einer ZSR-Nr).
Der Unterschied von Psycholog:innen und Psychotherapeut:innen liegt in der Weiterbildung. Nach einem Universitätsabschluss gibt es eine eidgenössisch anerkannte Weiterbildung zum Psychotherapeuten, die zur Abrechnung über die Grundversicherung der Krankenkasse berechtigt.